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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


feNANCE Controlling Systems, Inh. Florian Ebert
Stand 06/2025


§ 1 Vertragsgegenstand


1. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber – je nach Vereinbarung – verschiedene
CFO-Dienstleistungen auf einmaliger oder regelmäßiger Basis. Gegenstand der CFO -
Dienstleistungen sind bspw. Zugang zu feNEXX, integrierte Finanzanalyse und -planung
(GuV, Bilanz, Cashflow); Reporting sowie der fachlichen Unterstützung des Auftraggebers in
sämtlichen Fragen zur Optimierung der Finanzprozesse.


2. Sämtliche von uns geschlossenen Verträge sind – sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart – als Dienstvertrag gemäß §§â€¯611 ff. BGB ausgestaltet. Ein konkreter
wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Empfehlungen dienen der unternehmerischen
Entscheidungsfindung des Auftraggebers, ersetzen diese aber nicht.


3. Sofern feNEXX im Rahmen der Leistung überlassen wird, gelten hierfür ergänzend die
Lizenzbedingungen der feNEXX-Software unter fenance.de/Lizenzbedingungen.

​

§ 2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


1. Der Auftraggeber stellt alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Die vom
Auftraggeber bereitgestellten Inhalte werden vom Auftragnehmer auf Plausibilität geprüft;
für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit bleibt der Auftraggeber verantwortlich.


2. Sollte die vom Auftragnehmer zu erbringende Dienstleistung eine Finanzanalyse inkludieren, gilt insbesondere:

 

  • Die für die Erstellung der Finanzanalyse erforderlichen Summen- und Saldenlisten 
    SuSa) sind in einem Excel-kompatiblen Format auf Monatsbasis zu übermitteln,

  • Die SuSas müssen vollständig sein und eine Ansicht aller bebuchten Konten enthalten,

  • Erfolgen nachträgliche Buchungen in bereits übermittelten Perioden, sind die aktualisierten SuSas unaufgefordert erneut zu übermitteln.

​

4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Leistungen auf Grundlage fehlerhafter oder
unvollständiger SuSas zu erbringen. Die Leistungspflicht ruht, bis eine technisch und inhaltlich korrekte Fassung bereitgestellt wird.


5. Soweit konkrete, verbindliche Zusagen hinsichtlich der Abgabefristen für Dokumente wie
bspw. das Reportingbook vereinbart wurden, sind die erforderlichen Daten in angemessener Frist vor dem Stichtag bereitzustellen. Eine verspätete Datenbereitstellung kann die Einhaltung der vereinbarten Fristen verhindern.

​

6. Im Falle wiederholter oder grob fahrlässiger Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, zusätzliche Gebühren für Mehraufwand gemäß der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung zu berechnen.


§ 3 Leistungsdurchführung


1. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach anerkannten
kaufmännischen Grundsätzen erbracht.


2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Erfüllungsgehilfen
und Dritte einzusetzen.


3. Beratungen in Steuer- oder Rechtsfragen erfolgen nicht. Bei Bedarf ist hierfür ein externer
Berater durch den Auftraggeber hinzuzuziehen.


§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen


1. Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung. Sie ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.


2. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur zulässig, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt wurden.

​

3. Sofern der Auftraggeber eine regelmäßige monatliche Dienstleistung beauftragt (z. B. im Rahmen eines ProFit-Pakets), beträgt die initiale Vertragslaufzeit 12 Monate, beginnend mit dem im Angebot oder der Leistungsvereinbarung genannten Startdatum.


4. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.


5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
 


§ 5 Mängel und Nachbesserung


1. Der Auftragnehmer ist im Falle einer mangelhaften Leistung zur Nachbesserung berechtigt.


2. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte geltend machen.


§ 6 Haftung


1. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Kardinalpflichten
verletzt werden.


2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden
besteht nicht.


4. Die gesetzliche Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz


1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten
Informationen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt werden.


2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß geltendem
Datenschutzrecht (insb. DSGVO). Eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) kann auf Wunsch abgeschlossen werden.


§ 8 Schlussbestimmungen


1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform.

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2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit rechtlich zulässig – Aschaffenburg.


4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Eduard-Dressler-Str. 1

63762 Großostheim

+49 (0) 152 21 62 47 19​

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